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DamenOnline Adidas Shop Sleek Für lK3FJcuT15 Aktueller Bereich:Europa
Die EU-Politik zur ländlichen Entwicklung wurde laufend weiterentwickelt, um dem Wandel in ländlichen Regionen und den neuen Herausforderungen Rechnung zu tragen. Eine Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und Deutschland beschreibt die Ziele der Förderperiode 2014 - 2020.
Quelle: 38 Damen 16 Gr Neo Sneaker Piona Eur 99 Adidas Ballerinas WQBdCroexAndrea Wilhelm/fotolia.com
Jährlich werden in Deutschland von 2014 bis 2020 alleine für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung (ELER) EU-Mittel in Höhe von rund 1,35 Milliarden Euro bereitstehen.
Die Prioritäten in der Förderung der ländlichen Entwicklung liegen auf den folgenden, langfristigen, strategischen Zielen:
Die "Nationale Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland" ist das Bindeglied zwischen der Partnerschaftsvereinbarung und den Länderprogrammen zur Entwicklung des ländlichen Raums. Sie enthält wesentliche Fördermaßnahmen der GAK (Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"), die damit nach der ELER-Verordnung erstellt, bei der Europäischen Kommission notifiziert und im Dezember 2014 genehmigt wurde.
Entsprechend den Änderungen der Fördergrundsätze der GAK wurde am 12. Mai 2016 die erste Änderung, am 13. Juni 2017 die zweite Änderung, am 6. Dezember 2017 die dritte Änderung und am 29. Mai 2018 die vierte Änderung der NRR von der Europäischen Kommission genehmigt.
Die NRR 2014-2020 analysiert die wirtschaftliche, strukturelle, ökologische und soziale Situation ländlicher Räume und ihre Entwicklungspotenziale in Deutschland. Sie enthält ein Gesamtkonzept sowie Erläuterungen für jeden Schwerpunkt.
Die Broschüre soll den Dialog und das Engagement beim Thema ländliche Entwicklung fördern. Mit der Broschüre erhalten Sie einen Überblick, wie Sie ganz persönlich und vor Ort an die Gestaltung ländlicher Entwicklungsprozesse herangehen können. So informiert die Broschüre insbesondere über den Katalog der ab 2014 geltenden Maßnahmen.
© Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft